Fragebogen Selbstauskunft

Die bei der Untersuchung regelmäßig eingesetzten Fragebogen dienen der Vorbereitung der Begutachtung.
Die Gutachter verschaffen sich damit und mit Ihren Akten einen ersten Eindruck, noch bevor sie Sie persönlich kennen gelernt haben.

Beim Gespräch liegen in der Regel Fragebogen mit offenen Angaben zur Biografie und zur derzeitigen Lebenssituation sowie zum aktuellen und vergangenen Verhalten vor. Die Angaben werden im Untersuchungsgespräch berücksichtigt.

Nein, jede Untersuchungsstelle entwickelt ihre eigenen Formulare. Sinngemäß wird im Wesentlichen das Gleiche abgefragt.

Es gibt unterschiedliche Fragestellungen für die Ärzte und für die Psychologen.

Außerdem sind die Fragen anlassbezogen unterschiedlich.

Manchmal können Sie die Fragebögen zu Hause in Ruhe ausfüllen.

Manchmal muss der Fragebogen vor Ort ausgefüllt werden. Dann ist es wichtig, dass Sie die exakten Daten auswendig wissen.

Oder Sie halten einen „Schummelzettel“bereit, auf dem die wichtigsten Daten und z.B. die Namen der Medikamente notiert sind.

Klar, grundsätzlich dürfen Sie auch die Unwahrheit sagen. Das sollten Sie sich aber gut überlegen. Wer wegen falscher oder widersprüchlicher Aussagen auffällt, hat es schwer, einen glaubwürdigen Eindruck zu hinterlassen und das ist schließlich Voraussetzung für eine positive Prognose.

Nein, aber man sollte seinen Kooperationswillen dokumentieren.

Sonst steht im Gutachten: „Den Fragebogen zum Lebenslauf füllte Frau X. nicht aus.

Dieselben Themen kommen im psychologischen Untersuchungsgespräch zur Sprache. Ich muss also unbedingt vermeiden, dass meine schriftlichen Aussagen zum Inhalt des späteren Gesprächs im Widerspruch stehen.

Und Folgendes ist ganz wichtig! Wenn Sie über Ihre Alkoholkarriere berichten müssen und von Blackouts und Sprachstörungen erzählen, werden Sie von vorn herein in ungünstige Schubladen wie Alkoholabhängigkeit oder Alkoholmissbrauch sortiert. Da kommt man dann nur schwer wieder heraus. Also Vorsicht!

Das kann Auswirkungen haben, ob der Alkoholverzicht (Zeitraum) mit Abstinenznachweis sechs Monate oder ein Jahr beträgt.

Wenn Sie seit Ihrer Kindheit behindert sind und die Behinderung (z.B. einen verkrüppelten Arm) schon bei der Führerscheinprüfung hatten, ist das meistens in der FS Akte vermerkt und kann (und soll!) angegeben werden.

Etwas ganz anderes ist, ob Sie eine derzeitige „depressive Episode“ angeben sollen, denn das könnte ein weiterer Hinderungsgrund zur Rückerlangung des Führerscheins werden.

Etwas ganz anderes ist, ob Sie eine derzeitige „depressive Episode“ angeben sollen, denn das könnte ein weiterer Hinderungsgrund zur Rückerlangung des Führerscheins werden.

Es könnte sein, dass Sie im Beruf öfter mit leber belastenden Giftstoffen zu tun haben. Das könnte Ihre Leberwerte beeinflussen.
Vor allem Personen, die in einem Krankenhaus arbeiten, können betroffen sein.

Bitte wahrheitsgemäß beantworten, da leicht überprüfbar.
(Gut wäre die ehrliche Antwort, ich habe mit dem Saufen und dem Rauchen gleichzeitig aufgehört und seit einem Jahr keine Zigarette mehr angefasst).

Wohl dem, der jetzt sagen kann, seit einem Jahr keinen Tropfen mehr.
Lügen bringt wenig. Ihre Antwort wird anhand der Leberwerte und dem Ergebnis des ETG-Kontrollprogramms überprüft.

Man könnte hier an Sucht denken, denn alkoholfreies Bier sieht aus wie Bier, schmeckt so ähnlich wie Bier und enthält auch eine geringe Menge Alkohol. Besser schreibt man: Ich trinke lieber z.B. Almdudler, das schmeckt mir besser.
Erwähnen Sie am besten kein alkoholfreies Bier, denn die meisten Verkehrspsychologen legen ihnen damit eine Abhängigkeit aus.

Hier genügt eine knappe Antwort. Das Thema wird in der mündlichen Befragung ausführlich erörtert werden.
(Außer dies war nicht der Fall) Kann eine klassische Fangfrage sein

Auch dieses Thema wird in der mündlichen Befragung ausführlich erörtert werden. Deshalb nur kurz antworten, denn je mehr man schreibt, desto leichter ergeben sich Widersprüche zum mündlichen Vortrag.

Ein Verkehrspsychologe darf nur Einsicht in deinen Führerschein Akt nehmen, wenn du dem zustimmst oder wenn er von der Behörde beauftragt wird und ihm gezielt Teile des Akts übermittelt werden. Einen vollständigen, uneingeschränkten Zugriff hat er nicht.

Achtung: Wer hier argumentiert, weil ich so viel fahre, ist die Chance, erwischt zu werden, auch viel größer als bei einem Sonntagsfahrer, hat wohl schon verloren. Denn wer viel fährt, gefährdet seine Mitmenschen auch mehr als der Sonntagsfahrer, der nur sonntags Sonntagsfahrer, der nur sonntags mit seinem Auto unterwegs ist.

Hier wird nicht nur nach der Verkehrs Erfahrung gefragt, sondern am Antwortverhalten wird abgelesen, wie sehr Sie in die Problematik eingestiegen sind. Warum sonst wird im (negativen) Gutachten festgehalten: „Nachvollziehbare Angaben zur Fahrleistung waren ihm nicht möglich“.

Hier sind genaue Angaben erforderlich, die bei der mündlichen Befragung bestätigt werden können.

Gemeint ist hier die Strecke von der Gaststätte bis zur Kontrolle.

Nach oben scrollen