Vorverständnis bei Drogen

Wer Rauschmittel nimmt, die dem BTMG unterliegen, oder von ihnen abhängig ist, wird nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen aller Klassen nicht gerecht. Dies gilt auch für Personen, die missbräuchlich oder regelmäßig andere, in ihrer Wirkung vergleichbare Stoffe bzw. deren Kombinationen zu sich nehmen. Die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen können in diesen Fällen in der Regel nur dann wieder als gegeben angesehen werden, wenn der Nachweis geführt wird, dass kein Konsum mehr besteht.

Die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen können dann wieder als gegeben angesehen werden, wenn der Nachweis geführt wird, dass kein Konsum mehr besteht.

Mit der Zunahme des Konsums illegaler Drogen in unserer Gesellschaft ist auch die Zahl der Verkehrsteilnehmer angestiegen, die unter Drogeneinfluss stehen. Hierbei muss von einer sehr hohen Dunkelziffer hinsichtlich der Beteiligung dieses Personenkreises am Unfallgeschehen ausgegangen werden.

Personen, die Medikamentenmissbrauch betreiben und/oder Drogen konsumieren, sind beim Führen von Kraftfahrzeugen durch die zentral nervösen Wirkungsweisen der Inhaltsstoffe deutlich beeinträchtigt.
Derartige Beeinträchtigungen wirken sich z.B. im Bereich der Verarbeitung verkehrsrelevanter Informationen im allgemeinen Wahrnehmungs- und Reaktionsverhalten und in der Kritikfähigkeit aus. Dadurch kann das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges nicht mehr gewährleistet werden.

Bei der Risikobewertung ist zu berücksichtigen, dass die Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr nicht nur bei schweren psycho-physischen Ausfallerscheinungen beeinträchtigt ist, sondern auch bei für Drogenkonsum typischen Veränderungen des Antriebs, der Stimmung (insbesondere bei Euphorie und Enthemmung) und der Risikowahrnehmung.

Die Rauschwirkung ist nicht zuverlässig vorhersehbar, eine eindeutige Beziehung zwischen Wirkung und Blutkonzentration besteht nicht und auch die Nachwirkungen eines Rausches (z. B. Erschöpfungszustände) können die Fahrtüchtigkeit entscheidend beeinträchtigen.

Im Falle der Abhängigkeit ist phasenweise mit Entzugserscheinungen zu rechnen. In diesen Phasen kann es trotz der nachlassenden Drogenintoxikation aufgrund des dann bestehenden „Beschaffungszwangs“ zu verantwortungslosen, in erheblichem Maße verkehrsgefährdenden Verhaltensweisen kommen.

Ein langfristiger Drogenkonsum oder Medikamentenmissbrauch kann zu irreversiblen Leistungsbeeinträchtigungen führen, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen ausschließen.

Abhängig von der Art des konsumierten Betäubungsmittels sind dauernde Störungen der Persönlichkeit oder des Leistungsvermögens zu befürchten.

Unter dem Einfluss von Rauschmitteln werden Ausfallerscheinungen auftreten, die allgemein geeignet sind, Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit herbeizuführen.

Es müssen deutliche Hinweise auf eine angemessene Auseinandersetzung mit der Drogen- bzw. Medikamenten Problematik zu finden sein, die darüber hinaus in einem nachvollziehbaren und ausreichend langen Verzicht auf Drogen und/oder Medikamente dokumentiert werden können. Als Zeitrahmen kommt hier ein Jahr in Betracht, wird aber in jedem Fall individuell entschieden.

Ist von einer hinreichend stabilen Distanzierung vom Drogenkonsum auszugehen?

Ist die Verhaltensänderung bereits durch genügend lange Erprobung und Erfahrungsbildung in das Gesamtverhalten integriert?

Erfolgte die Verhaltensänderung aus einer Motivation heraus, die über Neuerteilung oder Belassung der Fahrerlaubnis hinaus tragfähig ist?

Stehen die Lebensbedingungen und das soziale Umfeld einer weiteren Stabilisierung nicht im Wege?

Kann der Änderungsprozess nachvollziehbar dargestellt und durch Abstinenznachweise belegt werden, z.B. durch entsprechende Laborbefunde?

Besteht eine Einsicht in Problematik und eigene Verursachungsanteile, welche für die Auffälligkeit maßgeblich waren?

Wurde eine ggf. durch den Drogenmissbrauch bedingende Persönlichkeitsproblematik erkannt und entscheidend korrigiert?

Finden sich Anzeichen einer Suchtverlagerung in den Bereich legaler Substanzen, z.B. verstärkter Alkoholkonsum?

Liegen körperliche oder medizinische Befunde vor, aufgrund derer die Fahreignung als beeinträchtigt angesehen werden muss oder die auf Drogenkonsum bis in die jüngere Vergangenheit hindeuten?

gelegentlicher Konsum

Drogengefährdung

fortgeschrittene Drogenproblematik

Drogenabhängigkeit

Es bedarf in der Regel des Nachweises einer erfolgreichen Entwöhnungsbehandlung, die stationär oder im Rahmen anderer Einrichtungen für Suchtkranke erfolgt sein kann.

Bei Gelegenheitskonsumenten ist zu überprüfen, ob die erlebten Folgen des Legalitäts-Konflikts (z. B. polizeiliches Verhör und Aufklärung, Führerschein Problematik) zu einer ausreichend motivierten und konsequenten Distanzierung von der Droge und der Konsumenten-Szene geführt haben.

Beim missbräuchlichen Konsum von Betäubungsmitteln (außer Cannabis) ist in der Regel ein einjähriger, nachgewiesener Zeitraum der Drogenabstinenz erforderlich, um annehmen zu können, dass kein erhöhtes Rückfallrisiko mehr besteht.

Wenn ich die dem früheren Drogenmissbrauch zugrunde liegenden Ursachen tiefgreifend aufgearbeitet habe und wenn eine nachvollziehbare Einstellungs- und Verhaltensänderung stattgefunden hat, die zudem bereits ausreichend gefestigt ist.

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